Besonders stossend: Nachtrag vom 12.02.2024
Besonders pikant: Wie alle Bundesangestellten kommen auch die ehemaligen Bundesratsmitglieder dieses Jahr in den Genuss eines Teuerungsausgleichs von einem Prozent. Insgesamt macht das für Leuthard, Ogi und Co. zusätzlich je 2341 Franken aus – was fast dem AHV-Maximalbetrag von 2450 Franken entspricht. Mit anderen Worten: Den Ex-Magistraten winkt allein durch den Teuerungsausgleich bereits ein Zustupf in der Höhe einer 13. AHV-Rente!! (Quelle: Blick vom 11.02.2024)