Oriana Pardini (SP) und Mathias Müller (SVP) diskutieren wöchentlich aktuelle Fragen.
Quelle: Nik Egger/ade

Links gegen Rechts

Sollen missbrauchte Migrantinnen ein Bleiberecht erhalten?

Der Fall des Aargauer SVP-Politikers, der Migrantinnen missbraucht haben soll, schlägt hohe Wellen. Oriana Pardini (SP) und Mathias Müller (SVP) streiten über mögliche Folgen.


Oriana Pardini (SP)|Mathias Müller (SVP)
Publiziert: 27. Juli 2026, 06:00 Uhr

 

Oriana Pardini: «Die Stärke eines Rechtsstaates zeigt sich nicht daran, wie konsequent er Schwache ausschafft.»

Der Fall um den SVP-Politiker, dem schwerer sexueller Missbrauch vorgeworfen wird, hat die Schweiz und mich erschüttert. Unabhängig vom Ausgang dieses konkreten Verfahrens wirft die Debatte eine grundsätzliche Frage auf. Soll eine Frau ohne gesicherten Aufenthaltsstatus, die Opfer eines Sexualdelikts wird und deren Anzeige zu einer rechtskräftigen Verurteilung führt, ein Bleiberecht in der Schweiz erhalten? Meine Antwort lautet klar: Ja!

Denn ein Rechtsstaat schützt nicht nur seine Grenzen, sondern vor allem jene Menschen, die den Mut haben, Verbrechen ans Licht zu bringen. Gerade Frauen ohne gesicherten Aufenthalt befinden sich oft in einem fatalen Dilemma. Sie wissen, dass eine Anzeige gegen ihren Peiniger gleichzeitig ihre Wegweisung bedeuten kann. Wer in einer solchen Situation schweigt, handelt nicht aus Gleichgültigkeit, sondern aus Angst.

Diese Angst nützt nur dem Täter. Wer davon ausgehen kann, dass sein Opfer aus Furcht vor einer Ausschaffung keine Anzeige erstattet, geniesst faktisch einen Schutzschild. Das darf ein Rechtsstaat nicht zulassen. Deshalb muss gelten: Wer Opfer eines sexuellen Missbrauchs wird und durch seine Aussage zur rechtskräftigen Verurteilung des Täters beiträgt, darf daraus keine aufenthaltsrechtlichen Nachteile erleiden.

Ein Bleiberecht während des Verfahrens ist keine Belohnung, sondern eine Schutzmassnahme. Opfer benötigen therapeutische Begleitung und Stabilität. Gleichzeitig stärkt eine solche Regelung die Strafverfolgung. Mehr Opfer werden aussagen, mehr Täter werden verurteilt. Davon profitiert die ganze Gesellschaft.

Natürlich braucht es klare Kriterien. Ein automatisches Aufenthaltsrecht nach jeder Anzeige wäre nicht sachgerecht. Entscheidend sind die Mitwirkung des Opfers am Verfahren und die rechtskräftige Verurteilung des Täters.

Die Stärke eines Rechtsstaates zeigt sich nicht daran, wie konsequent er Schwache ausschafft. Sie zeigt sich daran, ob er den Schwächsten den Rücken stärkt. Wer Opfer schützt, schützt letztlich uns alle.

 

Mathias Müller: «Aus Mitgefühl mit einem Opfer dürfen wir Rechtsgebiete nicht miteinander vermischen.»

Wer einen Menschen vergewaltigt oder sexuell missbraucht, verdient die ganze Härte des Rechtsstaats. Darüber gibt es nichts zu diskutieren.

Genauso selbstverständlich verdienen Opfer Schutz, Unterstützung und Gerechtigkeit.

Was ich hingegen nicht verstehe, ist der Ruf nach einem eigenen Bleiberecht für Opfer. Dabei kennt das Ausländerrecht bereits Härtefallregelungen für Opfer häuslicher Gewalt. Umso weniger erschliesst sich, weshalb darüber hinaus ein eigenes Bleiberecht gefordert wird.

Unser Rechtsstaat trennt Rechtsgebiete bewusst voneinander. Das hat einen guten Grund: Jedes Rechtsgebiet verfolgt einen eigenen Zweck und kennt eigene, nachvollziehbare Kriterien. Wer Opfer eines Einbruchs wird, erhält deshalb keinen Steuererlass. Wer Opfer eines Betrugs wird, bekommt deshalb keinen Führerausweis. Der Staat schützt Opfer und bestraft Täter, er vermischt aber keine beliebigen Rechtsfolgen, sonst würde jedes Rechtsgebiet zur Verhandlungsmasse.

Warum soll ausgerechnet beim Aufenthaltsrecht ein anderer Grundsatz gelten? Aus Mitgefühl mit einem Opfer dürfen wir Rechtsgebiete nicht miteinander vermischen.

Die richtige Konsequenz wäre eine andere: Wird ein ausländischer Staatsangehöriger wegen häuslicher oder sexueller Gewalt rechtskräftig verurteilt, muss er die Schweiz verlassen, und zwar sofort. Punkt.

Als Begründung für ein automatisches Bleiberecht für missbrauchte Migrantinnen wird oft angeführt, eine Rückkehr ins Herkunftsland könne wegen der dortigen gesellschaftlichen Verhältnisse nicht zugemutet werden. Damit wird gleichzeitig anerkannt, dass sich die Stellung der Frau und ihr Schutz je nach Kultur erheblich unterscheiden können. Genau dieselben politischen Kreise erklären jedoch regelmässig, Gewalt gegen Frauen sei kein kulturelles, sondern ausschliesslich ein Männerproblem. Finde den Widerspruch…

Der Rechtsstaat entscheidet nach Recht, nicht nach Betroffenheit. Genau deshalb ist er ein Rechtsstaat und keine Moralinstanz wie etwa eine Religion.

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